Herzlich WillkommenAuch für Ihre Ansprüche finden wir das richtige Unternehmen.
In diesem Verzeichnis finden Sie Vorschläge von Kleinbetrieben
sowie mittelständische Unternehmen aus Deutschland und deren
Nachbarländern.
Information zum Portal
Gerne tragen wir auch Ihr Unternehmen in unser Verzeichnis ein, da
wir verstanden haben, daß Privatpersonen oder Gewerbetreibende
oftmals nicht die Zeit und Ausdauer haben, Ihr Internetpräsenz in
Suchmaschinen einzutragen oder zu erkaufen. Sie werden sehen, dass das
Infoportal ständig wächst und Ihre Kunden können sich
genau über die Bedürfnisse informieren!
Kleine und mittelständische Unternehmenkurz KMU
Kleine und mittelständische Unternehmen, kurz KMU stellt einen
Sammelbegriff für Unternehmen dar, welche hinsichtlich
der Beschäftigtenanzahl, des Umsatzes und der Bilanzsumme
handelsrechtlich vorgegebene Größen nicht überschreiten.
Als Kleingewerbe wird in Deutschland ein Unternehmen bezeichnet, welches seine Tätigkeit in Eigenverantwortung mit eigenen
Rechnungen und Gewinnerzielungsabsichten führt. Nur "natürliche Personen" bürgerlichen Rechts
können Kleingewerbetreibende sein. Andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne des Handelsrechts.
Das Kleingewerbe unterliegt somit nicht den Rechten und Pflichten der
Kaufmänner, wie zum Beispiel die Buchführungspflicht.
Der Kleingewerbetreibende kann seinen Gewinn anhand der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Bei der
Umsatzsteuer, speziell bei säumigen Kunden, kann die Ist-Versteuerung gewählt werden, das hat den Vorteil, dass die
Fälligkeit der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseinganges hinausgeschoben werden kann.
Aus steuerrechtlichen Vorschriften kann es trotzdem noch zu einer Buchführungspflicht kommen!
Im
Geschäftsverkehr treten Kleingewerbetreibende mit Ihrem Nachnamen
und wenigstens mit einem ausgeschriebenen Vornamen auf. Ein
zusätzlicher Hinweis wie Branche oder Tätigkeitsbezeichnung
ist zulässig, wie z.B. Sanitär Friedrich Schulze.
Aufgrund einer Unternehmensnachfolge kann auch hier die bestehende Unternehmensbezeichnung fortgeführt werden.
In diesem Fall muss aber ein Hinweis des aktuellen Betreibers angefügt werden, wie z.B. Sanitär Friedrich Schulze, Inhaber Felix Meier
Man benötigt als Kleingewerbetreibender keinen Eintrag im
Handelsregister, da die Umsätze eines Jahres eine bestimmte
Grenze nicht überschreiten dürfen. Dennoch erfährt die
IHK von der Gewerbeanmeldung. Der Mitgliedsbeitrag wird dann aufgrund
der erzielten Umsätze errechnet.
Ein Kleingewerbe kann von einer einzelnen Person als auch von mehreren
Personen gemeinschaftlich ausgeübt werden.
Des Öfteren wird irrtümlicherweise angenommen, ein Kaufmann
kann lediglich jemand sein, welcher eine kaufmännische Ausbildung
absolviert hat. Das ist jedoch in
keinster Weise korrekt. Genauer gesagt: der Kaufmannsbegriff im Sinne
des Handelsgesetzbuches (Abk. HGB). Ein Kleingewerbetreibender wird
folglich indessen als Kaufmann bezeichnet
wenn, er im Handelsregister eingetragen ist!
In Deutschland wird oftmals der Begriff "Mittelstand" für
kleine bis mittlere Betriebe verwendet. Eine vorgeschriebene
Begriffserklärung für den Mittelstand gibt es
keinesfalls. Die Benennung bezieht sich auf Firmen aller Branchen
inbegriffen des Handwerks ebenso die freien Berufe, diese
dürfen erwartungsgemäß eine bestimmte
Größenordnung keinesfalls übersteigen. Das
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) schreibt Betriebe kleiner
als zehn Mitarbeitern und einem Umsatzerlöse unter 1
Million Euro den kleinen Unternehmen zu. Firmen mit 10 bis 500
Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Umsatzvolumen den mittleren
Unternehmen.
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